Streitwert für Beseitigungsverlangen des Vermieters
OLG Hamburg, Beschluss vom 15.02.2000 - Aktenzeichen 4 W 6/00
DRsp Nr. 2004/8625
Streitwert für Beseitigungsverlangen des Vermieters
Klagt der Vermieter auf Räumung von Wohnraum und verlangt er gleichzeitig die Beseitigung von Einrichtungen des Vermieters, so erhöht sich insoweit der Streitwert, wenn es zur Vollstreckung einer gesonderten Titulierung bedarf.