LG Duisburg, vom 11.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 S 47/06
AG Duisburg, vom 12.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 49 C 1441/05
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen Abrechnung über Heizkosten
BGH, Beschluß vom 16.06.2008 - Aktenzeichen VIII ZB 87/06
DRsp Nr. 2008/13513
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen Abrechnung über Heizkosten
Auch im Fall der Verurteilung zur Erteilung einer Wärmeabrechnung, die die Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllt, bemisst sich der Wert der Beschwer nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert. Dabei ist nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht den Vortrag der Beklagten, die Erstellung einer neuen Abrechnung erfordere einen Arbeitsaufwand von 16 Stunden, für nicht nachvollziehbar gehalten hat.