Streitwertbestimmung bei selbständigem Beweisverfahren unbekannten Zwecks
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 2-17 T 52/00
DRsp Nr. 2004/18415
Streitwertbestimmung bei selbständigem Beweisverfahren unbekannten Zwecks
Ist in einem Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht festgelegt, ob dieser der Mietminderung oder der Kündigung des Mietverhältnisses dienen soll, so ist es ermessensfehlerfrei, den Streitwert anhand des höherwertigen Ziels des Antragstellers zu bemessen.