LG Stade, vom 06.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 322/90
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
BVerfG, Beschluß vom 11.04.1991 - Aktenzeichen 2 BvR 383/91
DRsp Nr. 1993/41
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde erfordert die Ausschöpfung aller prozessualen Mittel, wozu auch die Stelllung eines Befangenheitsantrags gehören kann.