AG Böblingen, vom 27.03.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 10 C 3278/85
Teilkündigung hinsichtlich Garage
LG Stuttgart, Urteil vom 13.05.1987 - Aktenzeichen 5 S 203/86
DRsp Nr. 2001/10236
Teilkündigung hinsichtlich Garage
Eine Teilkündigung hinsichtlich eines vermieteten PKW-Stellplatzes bzw. einer Garage ist nur dann unzulässig, wenn von einem einheitlichen Vertrag auszugehen ist. Dies ist nicht der Fall, wenn der Garagenmietvertrag geraume Zeit vor dem Wohnungsmietvertrag abgeschlossen worden ist.