Tierhaltung in der Mietwohnung; zulässige Haltung eines Schweins
AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 13.07.2000 - Aktenzeichen 17 C 88/00
DRsp Nr. 2004/1675
Tierhaltung in der Mietwohnung; zulässige Haltung eines Schweins
Wird in einer Mietwohnung ein Schwein gehalten, von dem keine Belästigungen für die übrigen Hausbewohner ausgehen, so darf der Vermieter die laut Mietvertrag erforderliche Zustimmung zur Tierhaltung nicht verweigern.