AG Pinneberg, vom 06.09.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 41 C 663/82
Tragen von Nebenkosten durch den Mieter
LG Itzehoe, Urteil vom 17.04.1984 - Aktenzeichen 1 S 252/83
DRsp Nr. 2001/8499
Tragen von Nebenkosten durch den Mieter
Auch wenn der Mieter über eine längere Zeit Nebenkosten getragen hat, ohne hierzu nach dem Mietvertrag verpflichtet gewesen zu sein, so folgt hieraus keine Verpflichtung für die Zukunft.