LG Itzehoe - Urteil vom 17.04.1984
1 S 252/83
Normen:
BGB § 535;
Fundstellen:
WuM 1985, 367
Vorinstanzen:
AG Pinneberg, vom 06.09.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 41 C 663/82

Tragen von Nebenkosten durch den Mieter

LG Itzehoe, Urteil vom 17.04.1984 - Aktenzeichen 1 S 252/83

DRsp Nr. 2001/8499

Tragen von Nebenkosten durch den Mieter

Auch wenn der Mieter über eine längere Zeit Nebenkosten getragen hat, ohne hierzu nach dem Mietvertrag verpflichtet gewesen zu sein, so folgt hieraus keine Verpflichtung für die Zukunft.

Normenkette:

BGB § 535;

Tatbestand und Entscheidungsgründe:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.