AG Dortmund - Urteil vom 28.06.1984 (114 C 287/84)
Die Beklagten sind Mieter der im Tenor bezeichneten Wohnung der Kläger. Sie errichteten im Schlafzimmer eine Sauna, deren Entlüftung 15 cm neben dem Fenster liegt. Am 21. November 1983 und am 04. Dezember 1983 [...]