OLG Hamm, Beschluß vom 11.07.1984 - Aktenzeichen 4 REMiet 11/82
DRsp Nr. 1996/30451
Berechnung des zulässigen Mietzinses
Vorlegungsfrage:1. Schuldet der Mieter einer frei finanzierten Wohnung im Falle der Teilnichtigkeit der Mietzinsvereinbarung gemäß § 134BGB in Verbindung mit § 5WiStG nur die ortsübliche Vergleichsmiete oder schuldet er den Mietzins bei zur sog. Wesentlichkeitsgrenze des § 5WiStG mit der Folge, daß er auch nur berechtigt ist, den gezahlten Mietzins gemäß § 812 Abs. 1BGB in Höhe des Betrages zurückzufordern, der die Wesentlichkeitsgrenze übersteigt?2. Ist der Ausgangswert für die Berechnung der Wesentlichkeitsgrenze in jedem Fall durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln oder ist es zulässig, den Ausgangswert durch konkrete Einordnung der Wohnung in den Mietwertspiegel, eventuell nach vorhergehender Inaugenscheinnahme durch das sachkundige Gericht zu ermitteln?Ein Rechtsentscheid ergeht nicht.
Normenkette:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.