Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 01. Juli 2010 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert und zur Klarstellung wie folgt insgesamt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.307,38 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Juli 2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin 52 % und die Beklagte 48 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens und der Revision tragen die Klägerin 42 % und die Beklagte 58 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wert des Berufungsverfahrens: 31.173,97 €.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten Rückzahlung von Betriebskosten für die Jahre 2005 bis 2007 aus einem beendeten Mietverhältnis über ein Ladenlokal in einem Einkaufszentrum.
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