Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einem Schuldbeitritt auf Zahlung rückständiger Miete und Nebenkosten in Anspruch.
Die B. Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objektverwaltungs-KG - L. vermietete am 26. Juli 1995 an die Ba. Beratungs- und Betreuungsgesellschaft mbH Gewerberäume (im Folgenden: Gewerbemietvertrag I).
§ 18 des Vertrages lautet:
"Herr Dr. R. Ba. ... tritt hiermit gesamtschuldnerisch zusammen mit dem Mieter in sämtliche durch dieses Mietverhältnis begründeten Zahlungspflichten persönlich, d.h. haftend mit seinem Privatvermögen, ein."
In § 15 ist folgende Regelung enthalten:
"1. ...
2. Der Vermieter ist ohne Zustimmung des Mieters und jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen."
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