Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Beseitigung eines Wasserschadens
LG Berlin, vom 28.02.1994 - Aktenzeichen 62 S 347/93
DRsp Nr. 2009/7602
Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Beseitigung eines Wasserschadens
Ist der Vermieter wegen eines Wassereinbruchs zur Beseitigung des Schadens verpflichtet, so schuldet er nicht die Wiederherstellung des vertragsgemäß geschuldeten, sondern des bei Schadenseintritt bestehenden Zustandes. Er ist daher verpflichtet, die Badezimmerwände ggfls. zu tapezieren, auch wenn diese bei Abschluss des Mietvertrages nur überstrichen waren.