Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden
BGH, Urteil vom 02.03.1988 - Aktenzeichen VIII ZR 380/86
DRsp Nr. 1992/2618
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Verhandlungsverschulden
»Hätte der Verkäufer, dem gegen den Käufer ein Schadensersatzanspruch aus Verhandlungsverschulden wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, bei Erfüllung dieser Pflicht statt des Geschäfts mit dem Käufer ein anderes abgeschlossen, so kann er das ersetzt verlangen, was ihm aus diesem Geschäft zugeflossen wäre. Liegt ein Handelskauf über marktgängige Ware zum Marktpreis vor, so braucht der Verkäufer in diesem Falle nicht darzulegen und nachzuweisen, daß er einen anderen Abnehmer für die Ware gehabt habe.«