OLG Stuttgart - Urteil vom 06.09.2010
5 U 114/09
Normen:
BGB § 280; BGB § 281; BGB § 635 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 29.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 397/07

Umfang des Schadensersatzes bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über zur Vermietung bestimmte Gewerberäume; Schadensersatzpflicht des Veräußerers hinsichtlich vom Finanzamt zurückgeforderter Steuervorteile

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.09.2010 - Aktenzeichen 5 U 114/09

DRsp Nr. 2010/16329

Umfang des Schadensersatzes bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über zur Vermietung bestimmte Gewerberäume; Schadensersatzpflicht des Veräußerers hinsichtlich vom Finanzamt zurückgeforderter Steuervorteile

1. Der Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses umfasst bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags über zur Vermietung bestimmte Gewerberäume, der als Steuersparmodell konzipiert war, auch den durch die Rückforderung der zunächst gewährten, in Folge der Rückabwicklung dann jedoch vom Finanzamt zurückgeforderten Steuervorteile entstandenen Schaden. 2. Der Anspruch besteht schon dann, wenn der Rückforderungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist, die Steuern auf seiner Grundlage jedoch entrichtet sind. Der Käufer hat jedoch dem Verkäufer, der den Steuerbescheid für falsch hält, die Möglichkeit zu gewähren, über Rechtsbehelfe zu versuchen, die Korrektur des Steuerbescheids zu bewirken. 3. Schadensersatzansprüche auf Ersatz drohender, aber noch nicht eingetretener - weiterer - Steuerrückforderungen kann der Verkäufer noch nicht beziffert, sondern nur über ein Schadenersatzfeststellungsbegehren geltend machen. 4. Anspruch auf entgehende künftige Steuervorteile hat er nicht.