Die Klägerin macht gegen den Beklagten Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche aus einem Mietverhältnis geltend.
Der Gesellschafter J.W. der Klägerin erwarb 1991 das Objekt R.-Straße 4-6 in H. Den Kaufpreis von 1,55 Mio. DM finanzierte er im Wesentlichen durch die Aufnahme von Krediten bei der R. Bank e.G. (Streithelferin zu 2 der Klägerin) und der D.-Bank. Mit schriftlichem Vertrag vom 13. Dezember 1995 vermietete die Klägerin das Grundstück dem Beklagten zum Betrieb einer Fachhochschule. In einem Nachtrag wurde vereinbart, dass der Mietvertrag bis zum 31. Juli 1999 laufe.
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