Die Klägerin will bei der Beklagten Regreß nehmen für Wasserschäden, die diese verursacht hat.
Die Beklagte ist Wohnungseigentümerin. Für die Wohnungseigentumsanlage besteht eine Wohngebäudeversicherung, die die Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Klägerin genommen hat. In der Wohnung der Beklagten kam es zu einem Wasseraustritt, durch den das Gemeinschaftseigentum, ihr Sondereigentum und fremdes Sondereigentum beschädigt wurden. Die Klägerin hat den Schaden reguliert. Sie nimmt nun die Beklagte gemäß §
Sie hat behauptet, die Beklagte habe den Schaden leicht fahrlässig verursacht. Sie beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an sie 19.979,34 DM nebst Zinsen zu zahlen.
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