Das Landgericht Osnabrück möchte einen Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts einholen und hat dem Senat folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Ist die mietvertragliche Vereinbarung der Umlage "sonstiger Nebenkosten" im Sinne der Nr. 17 der Anlage 3 zu §
Zur Begründung des Vorlagebeschlusses hat das Landgericht ausgeführt:
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