Im Streitfall ging es um Kosten für eine neu angeschaffte Schneekehrmaschine in Höhe von 3.200 DM, nachdem die alte Maschine nicht mehr funktionsfähig war und Ersatzteile nicht mehr beschafft werden konnten. Nach Ansicht des AG können diese Kosten auf die Mieter schon deshalb umgelegt werden, weil dies für sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise (auf längere Sicht) günstiger sei, als wenn der Schnee durch den Hauswart manuell beseitigt oder ein Fremdunternehmen beauftragt würde.
Zur Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten) für vermieteten Wohnraum nach der Mietrechtsreform vgl. die Beiträge von Vors.RiLG Dr. Hans Langenberg, Hamburg, NZM 2001, 783, sowie von RiOLG Dr. Michael J. Schmid, München, ZMR 2001, 761.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|