LG Berlin, Urteil vom 17.03.2000 - Aktenzeichen 65 S 352/99
DRsp Nr. 2003/16625
Umstellung der Heizung auf Fernwärme
Bei der Umstellung der Heizung von zentraler Öl-Heizung auf Fernwärme handelt es sich zwar um eine Maßnahme im Sinne des § 541 b Abs. 1 Satz 1 BGB, die der Mieter zu dulden hat. Haben sich jedoch die Heizkosten nach der Umstellung um durchschnittlich 62 % erhöht, so ist der Vermieter nicht berechtigt, auch noch eine Erhöhung des Mietzinses wegen der Modernisierung zu verlangen (Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot).