Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 7.10.2010 -
Die Revision wird für die Parteien nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungs- und Gratifikationsregelung.
Der Kläger wird seit 13. August 2001 von dem Beklagten, der Träger einer privaten Handelsschule ist, als Lehrer beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält u. a. folgende Regelungen:
§ 5
Vergütung und sonstige Leistungen
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