OLG Köln - Urteil vom 25.09.2000
16 U 122/99
Normen:
BGB § 459 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2001, 64
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 09.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 106/99

Unrichtige Angaben über die Zahl der Zimmer eines Hotels

OLG Köln, Urteil vom 25.09.2000 - Aktenzeichen 16 U 122/99

DRsp Nr. 2001/726

Unrichtige Angaben über die Zahl der Zimmer eines Hotels

Art und Umfang der zulässigen gewerblichen Nutzung eines Gebäudes stellen eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache dar. Hierunter fällt auch die objektbezogene Versagung oder Einschränkung einer Gaststättenerlaubnis. Eine solche ist gegeben, wenn Räume in einem Hotel aus baulichen Gründen (zu niedrige Deckenhöhe) nicht, wie im Verkaufsprospekt beworben, als Hotelzimmer genutzt werden.

Normenkette:

BGB § 459 ;

Entscheidungsgründe:

Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg, da die klägerische Forderung durch Aufrechnung erloschen ist, § 389 BGB.