Die Klägerin begehrt mit der Klage die Zahlung rückständigen Mietzinses und die Zahlung der sich aus den Betriebskostenabrechnungen für 1993/1994 und 1994/1995 ergebenden Beträge aufgrund eines schriftlichen Mietvertrages über Büroräume in Berlin für die Jahre 1994 und 1995 von der Beklagten zu 2) als Rechtsnachfolgerin der damaligen Mieterin.
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