OLG Rostock - Urteil vom 10.04.2008
3 U 158/06
Normen:
BGB § 535 ; AGBG § 9 (a.F.) ;
Fundstellen:
MietR 2008, 201
NJ 2008, 313
OLGReport-Rostock 2008, 565
Vorinstanzen:
LG Neubrandenburg, vom 25.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 179/05

Unwirksamkeit der Umlegung von Verwaltungskosten im Gewerbemietvertragsformular ohne nähere Bezeichnung

OLG Rostock, Urteil vom 10.04.2008 - Aktenzeichen 3 U 158/06

DRsp Nr. 2008/10781

Unwirksamkeit der Umlegung von Verwaltungskosten im Gewerbemietvertragsformular ohne nähere Bezeichnung

Wird in einer formularvertraglichen Aufzählung der auf den Gewerberaummieter umlegbaren Betriebskosten der isolierte Begriff "Verwaltungskosten" verwendet, ohne dass dieser näher umschrieben oder mit einer höhenmäßigen Begrenzung der auf den Mieter umlegbaren Verwaltungskosten verbunden wird, ist die Formularklausel intransparent und die Verwaltungskosten sind vom Mieter nicht zu tragen.

Normenkette:

BGB § 535 ; AGBG § 9 (a.F.) ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz um Nachzahlungen aus drei Betriebskostenabrechnungen, eine Betriebskostenvorauszahlung aus 2002, die Erledigung von Nachzahlungen erhöhter Betriebskostenvorauszahlungen 2005 sowie Kostenersatz für die Reparatur einer abgerissenen Metallplatte.