LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.01.2013
14 Sa 865/12
Normen:
BUrlG; BGB § 157; BGB § 133;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 26.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 1009/11

Urlaubsabgeltung; Unwirksamkeit des Verzichts

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.01.2013 - Aktenzeichen 14 Sa 865/12

DRsp Nr. 2013/5900

Urlaubsabgeltung; Unwirksamkeit des Verzichts

Eine Klausel, wonach ein Urlaubsabgeltungsanspruch nur entsteht, wenn der Urlaub betriebsbedingt vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt werden konnte, ist wegen Verstoßes gegen § 13 Abs. 1 Satz BUrlG unwirksam. Die Äußerungen "Die restlichen Urlaubstage schenke ich Ihnen" kurz vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Abschluss des Projekts, für das die Einstellung erfolgte, ist nicht als Verzicht auf noch nicht entstandene Urlaubsabgeltungsansprüche auszulegen. Ein schriftlicher Vertrag begründet die Vermutung der Vollständigkeit und der Richtigkeit, sowie die, das Ergebnis der geführten Verhandlungen wiederzugeben.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26.04.2012 - 10 Ca 1009/11 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.590,91 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01. Juli 2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 6,7 % und der Kläger 93,3 % zu tragen.

Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen.

Normenkette:

BUrlG; BGB § 157; BGB § 133;

Tatbestand: