Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 26.04.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 2.590,91 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 01. Juli 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 6,7 % und der Kläger 93,3 % zu tragen.
Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen.
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