OLG Köln - Urteil vom 15.10.2001
13 U 94/99
Normen:
BGB §§ 325 565 ; ZVG § 67a ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 245

Verfahrensrecht; Mietrecht; Schadensersatz wegen Verlust bei Verkauf einer Zahnarztpraxis infolge Zwangsversteigerung des Mietobjekts

OLG Köln, Urteil vom 15.10.2001 - Aktenzeichen 13 U 94/99

DRsp Nr. 2002/11242

Verfahrensrecht; Mietrecht; Schadensersatz wegen Verlust bei Verkauf einer Zahnarztpraxis infolge Zwangsversteigerung des Mietobjekts

1. Hat sich der Vermieter einer Zahnarztpraxis die Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung dadurch unmöglich gemacht, dass er es zur Zwangsversteigerung der vermieteten Teileigentumseinheit und vorzeitigen Kündigung durch den Erwerber hat kommen lassen, haftet er dem Mieter auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach § 325 Abs.1 S.1 BGB. 2. Ist der Verkauf der Praxis zu einem weitaus höheren als dem kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist erzielten Preis maßgeblich daran gescheitert, dass infolge der drohenden Kündigung des Mietvertrages das weitere Schicksal dieser Praxis ungewiss war, hat der Vermieter dem Mieter den Differenzbetrag zu ersetzen.

Normenkette:

BGB §§ 325 565 ; ZVG § 67a ;

Hinweise:

Hinweise:

Eingereicht durch RiOLG Köln Hentschel

Fundstellen