Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Zivilkammer 5 des Landgerichts Berlin vom 27. August 2009 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Bewilligung der Auszahlung einer zur Abwendung der Räumungsvollstreckung von der Schuldnerin K### K## geleisteten Sicherheit in Höhe von 8.800,- EUR, nachdem der entsprechende Freigabeanspruch gepfändet und ihr - der Klägerin - zur Einziehung überwiesen und die Wohnung - mit einer Reihe von Schäden - von der Schuldnerin an den Beklagten zurückgegeben worden ist.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|