BGB § 564b Abs. 2 Nr. 4 ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BVerfG, HdM Nr. 37
NJW 1992, 494
WM 1992, 146
WuM 1992, 47
ZMR 1992, 95
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 01.08.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 6 S 255/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Eigenbedarfskündigung
BVerfG, Beschluß vom 21.11.1991 - Aktenzeichen 1 BvR 1494/91
DRsp Nr. 1993/25
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Eigenbedarfskündigung
Verfassungsrechtlich ist nicht eine analoge Anwendung des § 564b Abs. 2 Nr. 4BGB auf den Fall geboten, in dem der Vermieter Nebenräume zur Eigennutzung kündigt in der Absicht, nach dem Ausbau der Nebenräume seine bis dahin genutzte Wohnung dem Wohnungsmarkt zur Vermietung zuzuführen.
Normenkette:
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 4 ; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Handbuch des Mietrechts" abrufen.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.