FG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.07.1986 - XII K 1233/85 - DStZ/E 1986, 359,
Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung von Lohnsteuerzahlern im Zusammenhang mit Absetzungen für teilweise selbstgenutzte Zweifamilienhäuser
BVerfG, Beschluss vom 08.10.1991 - Aktenzeichen 1 BvL 50/86
DRsp Nr. 1996/6550
Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung von Lohnsteuerzahlern im Zusammenhang mit Absetzungen für teilweise selbstgenutzte Zweifamilienhäuser
»1. In Fällen, in denen der Steuerpflichtige zwischen mehreren steuerlichen Vergünstigungen wählen kann, gebietet es Art. 3 Abs. 1GG nicht, daß diese in jeder Beziehung gleichwertig sind.2. Es war mit Art. 3 Abs. 1GG unvereinbar, daß Absetzungen für teilweise selbstgenutzte Zweifamilienhäuser gemäß § 7 Abs. 5EStG von Lohnsteuerzahlern erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden konnten (vgl. § 39a Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1984), während sie bei anderen Einkommensteuerpflichtigen bereits zur Minderung der Steuervorauszahlungen führten.3. Verwaltungstechnische Gründe können die Verschiedenbehandlung vergleichbarer Sachverhalte durch den Gesetzgeber rechtfertigen. Das setzt aber voraus, daß bei einer Gleichbehandlung erhebliche verwaltungstechnische Schwierigkeiten entstünden, die nicht durch einfachere, die Betroffenen weniger belastende Regelungen behoben werden könnten. «