LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.09.2013
9 Sa 56/13
Normen:
BGB § 133; BGB § 151; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2014, 12
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 13.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 512/12

Vergütung einer Krankenschwester bei wiederholter Anpassung von Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst durch nicht mehr tarifgebundene ArbeitgeberinBindungswille der Arbeitgeberin aufgrund vertraglicher Tarifzusage gegenüber bisherigen Mehrheitsaktionären

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2013 - Aktenzeichen 9 Sa 56/13

DRsp Nr. 2013/25761

Vergütung einer Krankenschwester bei wiederholter Anpassung von Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst durch nicht mehr tarifgebundene ArbeitgeberinBindungswille der Arbeitgeberin aufgrund vertraglicher Tarifzusage gegenüber bisherigen Mehrheitsaktionären

1. Die Auslegung eines eine betriebliche Übung begründenden Verhaltens des Arbeitgebers erfolgt nach objektiven Kriterien.2. Die wiederholte Anpassung von Gehältern entsprechend der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst durch einen nicht mehr tarifgebundenen Arbeitgeber kann nach den Grundsätzen der Betrieblichen Übung zu einem Rechtsanspruch der Arbeitnehmer führen, auch zukünftig entsprechend der Vergütungsordnung des öffentlichen Dienstes vergütet zu werden. Die Arbeitnehmer können dem Verhalten des Arbeitgebers jedenfalls dann einen entsprechenden Bindungswillen entnehmen, wenn sich der Käufer einer Aktienmehrheit einer bislang dem öffentlichen Dienst zugehörigen AG im Aktienkaufvertrag gegenüber den bisherigen Mehrheitsaktionären verpflichtet, die vorhandenen Mitarbeiter auch weiterhin in Anwendung des BAT zu entlohnen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13.11.2012, Az.: 6 Ca 512/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.