LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.01.2013
26 Sa 1779/12
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 22.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2708/12

Vergütung eines Sozialarbeiters in Wohneinrichtung für psychisch kranke MenschenErgänzende Vertragsauslegung einer unbedingten dynamischen Bezugnahme auf den BAT und die Vergütungsordnung des BAT-O zur Anwendung des TV-L

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.01.2013 - Aktenzeichen 26 Sa 1779/12

DRsp Nr. 2013/24648

Vergütung eines Sozialarbeiters in Wohneinrichtung für psychisch kranke Menschen Ergänzende Vertragsauslegung einer unbedingten dynamischen Bezugnahme auf den BAT und die Vergütungsordnung des BAT-O zur Anwendung des TV-L

1. Zur ergänzenden Auslegung einer vertraglichen Bezugnahme auf den BAT und die Vergütungsordnung des BAT-O, durch die aufgrund einer "empfundenen Gerechtigkeitslücke" schon frühzeitig (hier: Oktober 1994) eine weitergehende Angleichung an die im Tarifgebiet West geltenden Tarifverträge erfolgen sollte . 2. Die Bezugnahmeregelung war ergänzend dahin auszulegen, dass nach der Ablösung des Tarifsystems des BAT und des BAT-O das des Anwendungs-TV Land Berlin vereinbart worden wäre, wenn den Vertragspartnern die entstandene Lücke damals bekannt gewesen wäre. Nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages der Parteien war es durch die Vertragsgestaltung gerade nicht beabsichtigt, dauerhaft eine Abkopplung von der für den öffentlichen Dienst maßgeblichen Vergütungsordnung vorzunehmen. Es sollte nur ein - aus damaliger Sicht für die betroffenen Belegschaftsmitglieder günstigerer - Weg bis zu einer tariflichen Gleichstellung eingeschlagen werden. Mit ihrer Realisierung im TV-L hatte sich diese Übergangsregelung erledigt. Weder die Bezugnahme auf den BAT noch die auf die Vergütungsordnung des BAT-O waren statisch angelegt.