LAG Köln - Urteil vom 19.05.2011
13 Sa 1567/10
Normen:
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; TzBfG § 7 Abs. 2; TzBfG § 9; BGB § 133; BGB § 145; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn ? Urteil - 4 Ca 753/10 ? 03.11.2010,

Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit; unbegründete Klage eines programmgestaltenden Nachrichtenredakteurs bei fehlendem Angebot des Arbeitnehmers nach Information über freien Arbeitsplatz; Organisationsfreiheit der Arbeitgeberin im Rundfunkbereich

LAG Köln, Urteil vom 19.05.2011 - Aktenzeichen 13 Sa 1567/10

DRsp Nr. 2011/17512

Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit; unbegründete Klage eines programmgestaltenden Nachrichtenredakteurs bei fehlendem Angebot des Arbeitnehmers nach Information über freien Arbeitsplatz; Organisationsfreiheit der Arbeitgeberin im Rundfunkbereich

1. Ein angezeigter Verlängerungswunsch des Arbeitnehmers gemäß § 9 TzBfG verpflichtet die Arbeitgeberin nicht dazu, dem Arbeitnehmer bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes ein Vertragsantrag im Sinne von § 145 BGB auf Abschluss eines Arbeitsvertrags mit erhöhter Arbeitszeit zu unterbreiten; die Anzeige des Arbeitnehmers löst nur die in § 7 Abs. 2 TzBfG bestimmten Pflicht aus, den Arbeitnehmer über den freien Arbeitsplatz zu informieren. 2. Nach der Information über einen freien Arbeitsplatz ist es der Entscheidung des Arbeitnehmers überlassen, ob er seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu dem von der Arbeitgeberin vorgesehenen Termin und im entsprechenden Umfang erhöhen will; ist das der Fall, hat er ein hierauf bezogenes Vertragsangebot an die Arbeitgeberin zu richten, die dessen Zugang abwarten kann.