KG - Urteil vom 18.04.2002
8 U 33/01
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 316
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 07.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 32 O 415/00

Vertragspartei eines Mietvertrages

KG, Urteil vom 18.04.2002 - Aktenzeichen 8 U 33/01

DRsp Nr. 2004/19393

Vertragspartei eines Mietvertrages

Wer im Mietvertrag als Mieter aufgeführt ist und diesen unterschrieben hat, ist auch dann Vertragspartei, wenn er der Unterschrift den Stempel einer KG beigefügt hat.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat zu Recht die Passivlegitimation des Beklagten bejaht und mit Ausnahme einer Abweichung im Zinsanspruch der Klage aufgrund der §§ 535 Satz 2 BGB und 557 BGB entsprochen.