Verwirkung des Mietzinsanspruchs in Höhe einer vom Vermieter hingenommenen Mietminderung
LG Köln, Urteil vom 25.07.2000 - Aktenzeichen 12 S 19/00
DRsp Nr. 2004/1638
Verwirkung des Mietzinsanspruchs in Höhe einer vom Vermieter hingenommenen Mietminderung
Nimmt der Vermieter eine Mietminderung, die er früher beanstandet hat, im weiteren Verlauf über einen Zeitraum von etwa 18 Monaten widerspruchslos hin, bevor er nach erneuter Mahnung Klage erhebt, so ist sein Zahlungsanspruch verwirkt.