VII. Abrechnung und Eigentümerwechsel

Autor: Emmert

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Bei einem Eigentumswechsel gelten in der Gewerberaummiete dieselben Grundsätze wie in der Wohnraummiete. Der XII. Zivilsenat des BGH37)

hat sich für das gewerbliche Mietrecht der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats angeschlossen, dass bei einem Eigentumswechsel für die bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs abgelaufenen Abrechnungsperioden die Pflicht zur Abrechnung der Nebenkosten und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten beim früheren Eigentümer und Vermieter verbleiben. Auf die Fälligkeit etwaiger Nachforderungen oder Rückzahlungen aus früheren Abrechnungsperioden kommt es nicht an.

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