LG Heilbronn, vom 20.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 154/07 St
AG Öhringen, vom 03.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 M 542/07
Vollstreckung der Herausgabe der Barkaution in der Zwangsverwaltung des vermieteten Grundstücks; Anforderungen an den Nachweis der Verrechnung der Kaution mit rückständigen Mietzahlungen
BGH, Beschluß vom 21.02.2008 - Aktenzeichen I ZB 66/07
DRsp Nr. 2008/9491
Vollstreckung der Herausgabe der Barkaution in der Zwangsverwaltung des vermieteten Grundstücks; Anforderungen an den Nachweis der Verrechnung der Kaution mit rückständigen Mietzahlungen
»Hat der Schuldner, gegen den der Zwangsverwalter aufgrund des die Zwangsverwaltung anordnenden Beschlusses die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe der vom Mieter geleisteten Barkaution betreibt, eidesstattlich versichert, er habe als Vermieter der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache die Kaution mit rückständigen Mietzahlungen verrechnet, ist er im Verfahren der Herausgabevollstreckung regelmäßig nicht zu weitergehenden Auskünften darüber verpflichtet, mit welchen Forderungen genau er die Kaution verrechnet hat.«