Vollstreckung der Herausgabe eines Pachtvertrages durch den Zwangsverwalter
OLG München, Beschluss vom 28.02.2002 - Aktenzeichen 5 W 3055/01
DRsp Nr. 2005/14072
Vollstreckung der Herausgabe eines Pachtvertrages durch den Zwangsverwalter
Der Zwangsverwalter kann auch dann die Vollstreckung der Herausgabe eines Pachtvertrages betreiben, wenn ihm der Inhalt bekannt ist. Grundlage der Herausgabevollstreckung ist der Anordnungsbeschluss.