KG - Urteil vom 06.11.1995
20 U 3479/94
Normen:
BGB § 535 Abs. 1; BGB § 546 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 21.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 680/93

Voraussetzungen der Beendigung der Nutzung eines zum Gebrauch überlassenen FreizeitgrundstücksDarlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Beendigung

KG, Urteil vom 06.11.1995 - Aktenzeichen 20 U 3479/94

DRsp Nr. 2023/5866

Voraussetzungen der Beendigung der Nutzung eines zum Gebrauch überlassenen Freizeitgrundstücks Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Voraussetzungen der Beendigung

1. Ein Nutzungsverhältnis über eine Parzelle ist am ehesten nach mietrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. 2. Haben die Parteien vereinbart, dass die Nutzung jederzeit widerrufen werden könne, das Gelände aber nur dann entschädigungslos zu räumen sei, wenn es für öffentliche Zwecke benötigt werde, so ist der Eigentümer hinsichtlich dieser Voraussetzungen darlegungs- und beweisbelastet.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. März 1994 verkündete Urteil der Zivilkammer 12 des Landgerichts Berlin geändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird bei einem Wert der Beschwer von unter 60.000, -- DM nicht zugelassen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO abgesehen.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1; BGB § 546 Abs. 1;

Entscheidungsgründe: