I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 01. April 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 260/03 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 35.003,80 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
a) aus € 709,37 ab 03. Juni 2003 und
b) aus € 34.294,43 ab 09. August 2003.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin 75 % und der Beklagte 25 % zu tragen.
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