Die klagende Wohnungsbaugesellschaft mbH, Rechtsnachfolgerin des VEB K. W. Berlin-P. B., war bis zum 31. Dezember 1992 die staatliche Verwalterin des mit einem Mietshaus bebauten Grundstücks R.straße 2 in Berlin-P. B. Im Januar 1993 gab sie das Grundstück an den Beklagten, den damaligen Eigentümer, heraus.
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