Vorleistungspflicht des Mieters bei Beanspruchung der Übersendung von Kopien der Belege für Nebenkostenabrechnung
AG Neuruppin, Urteil vom 29.02.2000 - Aktenzeichen 42 C 113/99
DRsp Nr. 2004/18487
Vorleistungspflicht des Mieters bei Beanspruchung der Übersendung von Kopien der Belege für Nebenkostenabrechnung
1. Weigert sich der Mieter, die Kosten für Ablichtungen von Nebenkostenbelegen in Höhe von 0,50 EURO je Ablichtung vorzuleisten, darf der Vermieter die Übersendung der Kopien der Belege ablehnen.2. Es ist nämlich nicht erkennbar, dass ein Vermieter für das Heraussuchen der Kopien, deren Vervielfältigung und Versendung geringere Aufwendungen haben sollte als beispielsweise Rechtsanwälte, Notare und Sachverständige, die Kopierkosten in dieser Höhe in Ansatz bringen können.