Auf die Rechtsmittel des Beklagten werden das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2007 teilweise aufgehoben und das Teilurteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 15. Februar 2007 teilweise abgeändert. Das Teilurteil des Amtsgerichts wird wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, einen Betrag von 818,07 EUR als Kaution der Klägerin getrennt vom Vermögen des Vermieters bei einem Kreditinstitut anzulegen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die weitergehenden Rechtsmittel werden zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren hat der Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen
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