Vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis gegen Stellung eines geeigneten (gleichwertigen) Nachmieters
LG Bremen, Urteil vom 01.02.2001 - Aktenzeichen 2 S 405/00
DRsp Nr. 2004/1581
Vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis gegen Stellung eines geeigneten ("gleichwertigen") Nachmieters
Hat sich der Vermieter mit einer vorzeitigen Entlassung des Mieters aus dem Mietverhältnis für den Fall einverstanden erklärt, dass ein Nachmieter gestellt wird, so setzt dies grundsätzlich die Gestellung eines geeigneten, d.h. gleichwertigen Nachfolgemieters bzw. Ersatzmieters voraus. Dabei ist für die Frage der Solvenz auf die Vermögensverhältnisse des bisherigen Mieters bei Vertragsbeginn abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt der Auflösungsverhandlungen.