LAG Hamm - Urteil vom 04.07.2011
16 Sa 653/10
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613 a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 29.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 18/10

Wegfall des Urlaubsgeldes durch tarifliche Neuregelung bei Besitzstandsregelung aus betrieblicher Überleitungsvereinbarung; Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in ihrer jeweils geltenden Fassung

LAG Hamm, Urteil vom 04.07.2011 - Aktenzeichen 16 Sa 653/10

DRsp Nr. 2011/16025

Wegfall des Urlaubsgeldes durch tarifliche Neuregelung bei Besitzstandsregelung aus betrieblicher Überleitungsvereinbarung; Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen in ihrer "jeweils geltenden Fassung"

Eine Überleitungsvereinbarung, die anlässlich eines Betriebsübergangs abgeschlossen worden ist und die die Wahrung des Besitzstandes nach den AVR-Caritas in der Fassung vom 31.12.1996 bei künftiger Geltung des BAT-KF vorsieht, steht dem Wegfall des Urlaubsgeldes aufgrund der Neufassung des BAT-KF mit Wirkung zum 01.07.2007 nicht entgegen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 29.03.2010 – 1 Ca 18/10 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613 a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren nur noch über die Zahlung von Urlaubsgeld in Höhe von 255,65 € brutto für das Kalenderjahr 2008.