BGH - Urteil vom 15.03.2006
VIII ZR 153/05
Normen:
ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
LG München II, vom 07.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 S 6449/04
AG Fürstenfeldbruck, vom 07.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 C 1059/04

Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil

BGH, Urteil vom 15.03.2006 - Aktenzeichen VIII ZR 153/05

DRsp Nr. 2006/8552

Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil

Von der wörtlichen oder sinngemäßen Wiedergabe der Berufungsanträge in einem Berufungsurteil kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung hinreichend deutlich aus den Urteilsgründen ergeben und das Urteil wenigstens sinngemäß erkennen lässt, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.

Normenkette:

ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist Vermieterin einer von den Beklagten gemieteten Wohnung in G.. Sie hat im ersten Rechtszug Ansprüche auf Zahlung von Betriebskosten - Nachzahlungen für die Jahre 2001 und 2002 sowie erhöhte Vorauszahlungen für die Zeit von März 2003 bis April 2004 - in Höhe von insgesamt 2.090,73 EUR nebst Zinsen geltend gemacht. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen.