LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.11.2015
1 Sa 164/15
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 164 Abs. 1; BGB § 174 S. 1; BGB § 180 S. 1; BGB § 180 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 28.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3016/14

Wirksame Kündigungserklärung durch Mitarbeiter der ArbeitgeberinUnbegründete Kündigungsschutzklage eines Kurierfahrers bei unzureichenden Darlegungen zur fehlenden Zurechenbarkeit der Kündigungserklärung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2015 - Aktenzeichen 1 Sa 164/15

DRsp Nr. 2016/3022

Wirksame Kündigungserklärung durch Mitarbeiter der Arbeitgeberin Unbegründete Kündigungsschutzklage eines Kurierfahrers bei unzureichenden Darlegungen zur fehlenden Zurechenbarkeit der Kündigungserklärung

1. Unterzeichnet ein Arbeitnehmer des beklagten Arbeitgebers ein Kündigungsschreiben "i.V." und verwendet er einen Briefbogen, der hinsichtlich der Angabe des Absenders in wesentlichen Namensbestandteilen dem Namen des Arbeitgebers entspricht, und als Absenderadresse den Ort angibt, von dem aus der zu kündigende Arbeitnehmer regelmäßig seine Arbeitsleistung aufnimmt (Kurierfahrer), so ist dieses Schreiben als Kündigungserklärung des Arbeitgebers, nicht etwa einer nicht existierenden Firma vom gekündigten Arbeitnehmer zu verstehen.2. Die Rüge der fehlenden Vorlage einer Vollmachtsvorlage muss regelmäßig innerhalb einer Frist von einer Woche erfolgen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 28.04.2015 - 3 Ca 3016/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 164 Abs. 1; BGB § 174 S. 1; BGB § 180 S. 1; BGB § 180 S. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung.