LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 417/99
Wirkungen einer Stundungsvereinbarung hinsichtlich einer abgetretenen Mietzinsforderung; Abrechnung über die Kaution
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2001 - Aktenzeichen 10 U 142/00
DRsp Nr. 2005/7293
Wirkungen einer Stundungsvereinbarung hinsichtlich einer abgetretenen Mietzinsforderung; Abrechnung über die Kaution
1. Auch Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen zählen zu den Rechtsgeschäften in Ansehung der Forderung i.S. von § 407BGB.2. Hat der Mieter von der Abtretung der gegen ihn gerichteten Mietzinsforderung Kenntnis, so kann er mit befreiender Wirkung nicht mehr an den Vermieter, sondern nur noch an den Abtretungsempfänger leisten.3. Wird das Mietobjekt veräußert, ohne dass der Vermieter geleistete Kautionen auf den neuen Eigentümer überträgt, so hat er in angemessener Zeit nach der Veräußerung abzurechnen.