LG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.01.2000
2/11 S 211/99
Normen:
BGB § 549 § 553 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)789b
WuM 2002, 92

Wohnungsüberlassung an die erwachsenen Kinder nach Verlegung des eigenen Lebensmittelpunkts durch den Mieter

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.01.2000 - Aktenzeichen 2/11 S 211/99

DRsp Nr. 2003/16690

Wohnungsüberlassung an die erwachsenen Kinder nach Verlegung des eigenen Lebensmittelpunkts durch den Mieter

Der Mieter einer Wohnung ist (ohne Zustimmung des Vermieters) nicht berechtigt, die geräumte Wohnung einem Dritten (hier: dem erwachsenen Sohn) als Lebensmittelpunkt zu überlassen, nachdem er den eigenen Legensmittelpunkt in das (überseeische) Ausland verlegt hat.

Normenkette:

BGB § 549 § 553 ;
Fundstellen
DRsp I(133)789b
WuM 2002, 92