Wohnungsüberlassung an die erwachsenen Kinder nach Verlegung des eigenen Lebensmittelpunkts durch den Mieter
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.01.2000 - Aktenzeichen 2/11 S 211/99
DRsp Nr. 2003/16690
Wohnungsüberlassung an die erwachsenen Kinder nach Verlegung des eigenen Lebensmittelpunkts durch den Mieter
Der Mieter einer Wohnung ist (ohne Zustimmung des Vermieters) nicht berechtigt, die geräumte Wohnung einem Dritten (hier: dem erwachsenen Sohn) als Lebensmittelpunkt zu überlassen, nachdem er den eigenen Legensmittelpunkt in das (überseeische) Ausland verlegt hat.