I.
Die Berufung der Klägerinnen richtet sich gegen das am 01. Februar 2008 verkündete Urteil der Zivilprozessabteilung 15 C des Amtsgerichts Schöneberg, auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird.
Die Klägerinnen tragen zur Begründung ihrer Berufung vor:
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