Die am 30. Mai 2001 eingelegte und nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 27. Juli 2001 an diesem Tag begründete Berufung der Beklagten richtet sich gegen das am 6. April 2001 verkündete Urteil der Zivilkammer 32 des Landgerichts Berlin, das der Beklagten am 30. April 2001 zugestellt worden ist. Auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe dieses Urteils wird Bezug genommen.
Die Beklagte verfolgt im Berufungsrechtszug ihren erstinstanzlichen, auf Klageabweisung gerichteten Antrag weiter und begründet ihre Berufung wie folgt:
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