AG Köln - Urteil vom 11.01.2001
207 C 221/00
Normen:
AGBG § 9 ; BGB § 535 § 536 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)758b
WuM 2001, 276

Zulässiges Aufstellen und Betreiben einer Waschmaschine in der Mietwohnung

AG Köln, Urteil vom 11.01.2001 - Aktenzeichen 207 C 221/00

DRsp Nr. 2004/1692

Zulässiges Aufstellen und Betreiben einer Waschmaschine in der Mietwohnung

Das Aufstellen und Betreiben einer Waschmaschine in der gemieteten Wohnung gehört grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch. Entgegenstehende Vertragsklauseln, die den Mietern das Aufstellen einer eigenen Waschmaschine nur in der "Waschküche" im Keller gestatten und die Benutzung jeweils allein im Wechsel vorschreiben, sind jedenfalls dann unwirksam, wenn eine mehrköpfige Familie betroffen ist und diese ihre Waschmaschine im Ergebnis nur alle drei Wochen in Betrieb setzen könnte.

Normenkette:

AGBG § 9 ; BGB § 535 § 536 ;
Fundstellen
DRsp I(133)758b
WuM 2001, 276